Leichte Sprache


Hausordnung des Maria-Martha-Heims


1.0 Umgang untereinander


1.1  Wir Bewohner wollen freundlich und hilfsbereit miteinander umgehen.

1.2  Wir klopfen an, bevor wir die Privatzimmer anderer Bewohner betreten.

1.3  Bei Problemen versuchen wir miteinander zu reden, wenn es nötig ist, bitten wir die  Mitarbeiter um Hilfe.

1.4  Schreien, Türenknallen oder Handgreiflichkeiten sollen nicht vorkommen.



2.0 Privatzimmer der Bewohner



2.1  Jeder Bewohner kann sein Zimmer in Absprache der Mitarbeiter nach seinen eigenen Wünschen einrichten.

2.2  Jeder Bewohner kann sich von seinem eigenen Geld in Absprache des Mitarbeiters und Betreuers eigene Möbel kaufen.

2.3 Jeder Bewohner kann in Absprache mit dem Heimleiter einen Schlüssel für sein Zimmer bekommen.

2.4 Die Mitarbeiter sind berechtigt, die Zimmer auch in der Abwesenheit des Bewohners zu betreten.

2.5 Die Mitarbeiter verwalten von jedem Zimmer einen Ersatzschlüssel.

2.6 Bei Urlaub oder längerer Abwesenheit ist der Schlüssel in den Schlüsselkasten zu hängen.

2.7 Private elektrische Geräte müssen angemeldet und regelmäßig überprüft werden.

2.8 Die Bewohner achten in ihren Zimmern auf Ordnung und Sauberkeit. 1 x in der Woche sind die Zimmer selbständig bzw. mit Hilfe eines Mitarbeiters zu reinigen.

2.9 Verderbliche Lebensmittel dürfen nicht in den Zimmern aufbewahrt werden.

3.0  Aufbewahrung von Geld und Wertsachen

3.1 Jeder Bewohner muss auf sein Geld und seine Wertsachen, die er in seinem Zimmer aufbewahrt, selbst aufpassen. Wenn etwas wegkommt, gibt es keinen Ersatz. 3.2 Geld und Wertsachen können bei den Mitarbeitern aufbewahrt werden.



3.3 Verluste von Geld und Wertsachen sind sofort den Mitarbeitern zu melden.



3.4 Der Bewohner nimmt Dinge, die anderen gehören, nur nach dessen Zustimmung.


4. Gemeinschaftsaufgaben




4.1 Die Gemeinschaftsaufgaben, wie zum Beispiel Tischdienst, Küchendienst oder Reinigungsdienste, sind im Ämterplan aufgeschrieben. Jeder Bewohner erfüllt seine Aufgaben zuverlässig.

5. Mahlzeiten




5.1 Wir nehmen gemeinsam die Mahlzeiten ein und verrichten ein gemeinsames Tischgebet. Ausnahmen sind erlaubt.



5.2 Wir erscheinen zu den Mahlzeiten pünktlich.



5.3 Nach unseren Möglichkeiten bereiten wir auch eine Mahlzeit selbst vor. (Kuchen backen, Kaffee kochen usw.)


6. Gruppenzusammenkünfte



6.1 In jeder Gruppe finden regelmäßige Gruppenzusammenkünfte statt.



6.2 In den Gruppenzusammenkünften wird über wichtige Termine, Maßnahmen, Probleme und Wünsche der Bewohner gesprochen.



6.3 Gruppenmitglieder, die an der Zusammenkunft nicht teilnehmen konnten, werden durch den Mitarbeiter über den Inhalt informiert.


7. Ruhezeiten



7.1 Ruhezeiten bedeuten, dass jeder Bewohner leise sein soll, damit andere Bewohner sich ausruhen können. Radios und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen.



7.2 Die Ruhezeiten sind:
Mittagsruhe täglich
von 13 – 15.00 Uhr
Nachtruhe
von 22 –   6.00 Uhr



7.3 Ausnahmen, zum Beispiel bei Geburtstagen oder am Wochenende, müssen mit den Mitbewohnern abgesprochen werden.



7.4 Ruhezeiten bedeuten aber nicht Schlafenszeit. Die Schlafenszeit wird für Bewohner, die das nicht selbst entscheiden können, von den Mitarbeitern festgelegt.


8. Telefonieren



8.1 Die Bewohner können mit dem Münztelefon im Erdgeschoss telefonieren.



8.2 Die Bewohner können sich anrufen lassen.



8.3 R – Gespräche dürfen nicht angenommen werden.


9. Post



9.1 Die Privatpost darf von den Mitarbeitern nur in Absprache mit dem Bewohner geöffnet werden.

10. Rauchen




Geld und Wertsachen können bei den Mitarbeitern aufbewahrt werden.
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